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   BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80   

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https://dejure.org/1980,1616
BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80 (https://dejure.org/1980,1616)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1980 - 2 StR 135/80 (https://dejure.org/1980,1616)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 (https://dejure.org/1980,1616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an eine Wahrunterstellung - Erledigung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 33 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
    Der Beweisantrag ist auch im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidend ist (BGH NJW 1959, 396); durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78).

    Für eine freie Beweiswürdigung (§ 261 StPO) war insoweit kein Raum, da die Beweisbehauptung nicht in ihrem vollen Umfang so behandelt worden ist, als wäre sie wahr (§ 244 Abs. 3 StPO; vgl. BGH NJW 1959, 396).

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
    Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64).
  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75

    Strafbarkeit wegen Untreue - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
    Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64).
  • BGH, 05.06.1964 - 2 StR 159/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
    Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78

    Anforderungen an die als wahr unterstellten Tatsachen - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
    Der Beweisantrag ist auch im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidend ist (BGH NJW 1959, 396); durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78).
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Ob hierin bereits eine unzulässige Einschränkung oder Veränderung der Beweisbehauptung liegt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 4; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80; BGH, Beschluß vom 24. März 1982 - 2 StR 132/82; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 320/84; Beschluß vom 14. Juni 1985 - 2 StR 274/85), kann dahinstehen.
  • BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

    Zwar ist der Tatrichter grundsätzlich nicht gehalten, aus einer als wahr unterstellten Beweistatsache die vom Beweisführer angestrebten Folgerungen zu ziehen; er ist auch in der Würdigung der durch Wahrunterstellung in das Verfahren eingeführten Tatsachen frei (BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986, 987) [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78].
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83

    Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist,

    Eine Wahrunterstellung erledigt einen Beweisantrag nur dann, wenn sie dem vollen Sinn des Beweisantrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH NJW 1959, 396; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 692/79; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 996, 997 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 842/77]; BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81).
  • BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82

    Berücksichtigung gesetzlicher Milderungsgründe auf Grund ungewöhnlicher Umstände

    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH NJW 1959, 396; NJW 1968, 1293; BGH 2 StR 135/80 bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 345/80

    Widerspruch zwischen Urteilserwägungen und der als wahr unterstellten Tatsachen -

    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (vgl. zuletzt BGH Urt. v. 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mit Nachw.).
  • BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Zeugenvernehmung - Erledigung eines

    Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33).
  • BGH, 09.06.1982 - 3 StR 112/82

    Erfordernis der Bescheidung von auf bloße Vermutungen gestüzten

    Auf bloße - wenn auch in bestimmte Behauptungen gekleidete - Vermutungen gestützte Anträge sind jedoch Beweisermittlungsanträge [vgl. dazu BGH, Urt. v. 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80 = bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Beschl. vom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) - und vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80], die nicht nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheiden sind.
  • BGH, 24.03.1982 - 2 StR 132/82

    Umfang der Wahrunterstellung bei Ablehnung eines Beweisantrages durch ein Gericht

    Der Beweisantrag ist auch im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986, 987).
  • BGH, 07.02.1984 - 5 StR 922/83

    Tötung einer Person durch einen Schuss mit einer Schussentfernung von weniger als

    Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne Einengung erfassen (BGH bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
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